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Eine
Stiftung wird jetzt gegründet
Auszug
aus der Satzung
§2
Zweck
(1)
Zweck der Stiftung ist die Förderung von
Bildung und Erziehung, insbesondere
Erziehung
zum Selbst-Bewusstsein
zur
Selbstverantwortung
zur
Selbstbestimmung
zur
Herzensbildung,
die zur Achtung und Respekt vor allem
Lebendigen führt.
Ferner ist Zweck der Stiftung auch
Entwicklungshilfe, Jugend- und Altenhilfe,
Umwelt und Landschaftsschutzes sowie
Wissenschaft und Forschung.
(2)
Der Stiftungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
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die
Gründung von Lebensschulen im In- und
Ausland, insbesondere in armen Ländern
der Erde, sowie die Anschubfinanzierung
dieser Lebensschulen
-
die
Beschaffung von Mitteln für die o. g.
Verwirklichung
-
Vergabe
von Stipendien, Unterhaltung von
Lebensschule
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